Skip to content

Was ist eine Rente mit Erwerbsminderung?

Loading

Gerade in unserer heutigen Zeit ist es wegen diverser Faktoren, wie beispielsweise den aktuellen Energiepreisen, für ein geregeltes Leben von entscheidender Wichtigkeit, über ein stabiles Einkommen zu verfügen. Um jedoch einen Beruf langfristig zufriedenstellend ausführen zu können, ist praktisch immer ein stabiler Gesundheitszustand erforderlich. Sobald man mit ernsthaften gesundheitlichen Beschwerden, wie beispielsweise Behinderungen oder länger andauernden Krankheiten zu kämpfen hat, ist man oft nicht mehr dazu in der Lage, den eigenen Job weiterhin in seiner Gänze auszuüben.In vielen Fällen macht die Gesundheit einem sogar einen kompletten Strich durch die Rechnung, sodass man in seinem Leben gar nicht mehr arbeitsfähig wird. Wenn man aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden überhaupt nicht mehr, oder nur noch bedingt berufstätig sein kann, spricht man von einer „verminderten Erwerbsfähigkeit“, oder „Erwerbsminderung“. Davon betroffene Menschen können dann einen Antrag auf „Erwerbsminderungsrente“ (EM-Rente) stellen.

Definition – was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Wenn berufstätige Menschen das sogenannte „Renteneintrittsalter“ erreichen, dürfen sie sich für den Rest ihrer Lebenszeit in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden. Diese Menschen gelten dann offiziell als „zu alt“ für die Arbeitswelt, zumal sie oft aufgrund von diversen körperlichen Einschränkungen (die der Alterungsprozess im Lauf der Zeit so mit sich bringt) für ihre Arbeitgeber keine zufriedenstellende Leistung mehr abrufen können. Wie aber bereits zuvor erläutert, ist das Erreichen des Renteneintrittsalters nicht der einzige legitime Grund, um für den Rest des Lebens in Rente gehen zu dürfen. Wer wegen gesundheitlichen Faktoren nur noch bedingt, oder gar nicht mehr arbeitsfähig ist, der kann die sogenannte Erwerbsminderungsrente beantragen.

Deren Leistungen entsprechen zwar oft nicht dem Niveau einer regulären Altersrente, aber sie können dennoch einen wichtigen Beitrag für die Existenzgrundlage von berufstätigen Menschen darstellen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Job mehr in vollstem Umfang ausüben können. Je nachdem, wie die letztendliche Beurteilung über den Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit ausfällt, ist es für den jeweiligen „Rentner“ auch möglich, zumindest noch ein paar Stunden pro Tag weiterzuarbeiten – ganz wie es die Gesundheit zulässt. Je mehr „restliche Leistungsfähigkeit“ im Rahmen einer Beurteilung von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt wurde, desto geringer fallen diese Rentenzahlungen aus. Wenn man jedoch aufgrund von gesundheitlichen Schwierigkeiten gar nicht mehr arbeiten kann (ob nun im gelernten Berufsfeld, oder in einem anderen), bekommt man den vollen Betrag dieser Rente ausgezahlt.

Wer erhält eine Rente mit Erwerbsminderung?

Selbstverständlich ist der allgemeine Gesundheitszustand der Antragsteller eines der entscheidenden Kriterien für die Genehmigung einer solchen Rente. Je schlechter es um die Gesundheit bestellt ist, desto größer ist der Anspruch auf diese Leistung. Des Weiteren bekommen nur die Leute eine Rente mit Erwerbsminderung genehmigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate lang ihre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, wobei es sich bei diesen 36 Monaten um keinen Zeitraum am Stück handeln muss. In jedem Fall ist es allerdings von enormer Wichtigkeit, mindestens fünf Jahre lang versichert gewesen zu sein.

Zudem können auch Zeiträume als Pflichtbeitragszeit gelten, in denen man Arbeitslosen- oder Krankengeld bezogen hat. Dazu zählen auch drei Jahre für die Kindererziehung, genau wie Zivil- und Militärdienste. Für das eigene Rentenkonto gelten diese Perioden dann praktisch wie eine reguläre Beschäftigung. Diese fünf Jahre führen allerdings dazu, dass Berufsanfänger in ihren ersten Arbeitsjahren praktisch kaum eine Art von Absicherung haben.
Sollten jedoch Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle dabei eine Rolle spielen, muss keine Wartezeit von fünf Jahren beachtet werden. Sofern man als Betroffener zum Unfallzeitpunkt versicherungspflichtig war, hat man einen direkten Anspruch auf EM-Rente, sowie auch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Anspruch auf eine Rente mit Erwerbsminderung ist die Einschränkung, nur weniger als drei Stunden täglich arbeiten zu können. Wer mehr als sechs Stunden pro Tag arbeitsfähig ist (bzw. so beurteilt wird), hat keinerlei Anspruch darauf.

Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Bei der ganzen Thematik darf man nicht die Berufsunfähigkeit mit der grundsätzlichen Erwerbsunfähigkeit verwechseln. Nicht mehr erwerbsfähig zu sein bedeutet, dass man nicht mehr dazu in der Lage ist, irgendeiner Art von bezahlter Arbeit nachzugehen. Berufsunfähigkeit bedeutet hingegen, dass man aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen „nur“ in seinem aktuellen Berufsfeld nicht mehr arbeiten kann. Jeder, der trotz Krankheit zwar mehr als drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeitsfähig ist, kann einen Antrag auf Teilzeitrente stellen, und erhält somit teilweise die Rente mit Erwerbsminderung.

Krankheitsbilder

Zu den häufigsten Faktoren, die viele Berufstätige irgendwann erwerbsunfähig werden lassen, zählt vor allem eine Vielzahl an unterschiedlichen Erkrankungen. Wer aufgrund einer Erkrankung nicht (mehr) dazu in der Lage ist, dauerhaft zu arbeiten, oder an mehreren Krankheiten leidet, kann eine solche Rente beantragen. Doch selbst bei der Diagnostizierung einer entsprechenden Krankheit entsteht nicht automatisch ein Anspruch auf dieses Rentenmodell. Je nachdem, wie stark die jeweilige Erkrankung den Arbeitnehmer einschränkt, wird über den genauen Anspruch entschieden. Im Folgenden ist eine Statistik aufgeführt, welche gesundheitlichen Probleme wie oft zu einem Anspruch auf eine Rente mit Erwerbsminderung führen.

  1. Psychische Beschwerden (ohne jede Form von Sucht) = 38 %
  2. Neubildungen (Krebserkrankungen) = 14,6 %
  3. Widrigkeiten mit Muskeln, Skelett oder Bindegewebe = 12,8 %
  4. Kreislauferkrankungen = 9,3 %
  5. Nervenerkrankungen = 7,2 %
  6. Suchterkrankungen = 3,5 %
  7. Stoffwechsel- und Verdauungsprobleme = 3,4 %
  8. Schwerwiegende Atembeschwerden = 3,4 %
  9. Erkrankungen im Urogenitalsystem = 1 %
  10. Hautkrankheiten = 0,3 %
  11. Sonstiges = 6,5 %

Physische und psychische Beeinträchtigungen

Wer als körperlich Behinderter einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben möchte, der muss mindestens 20 Jahre lang in einer anerkannten Behinderten- oder Blindenwerkstatt tätig gewesen sein. So ist es gesetzlich festgelegt. In derartigen Arbeitseinrichtungen sind die Löhne aber meistens nicht allzu hoch, sodass hinterher die EM-Rente ebenfalls oft eher gering ausfällt. Darum hat der Gesetzgeber mittlerweile beschlossen, dass die Arbeitgeber in solchen Werkstätten für mindestens 80 % des durchschnittlichen Einkommens aller Deutschen monatliche Rentenversicherungsbeiträge abführen müssen.
Wer seit 2017 diese Rente beantragt, bekommt über die sogenannte „Zurechnungszeit“ ein fiktives Einkommen anerkannt – bis zum 62. Lebensjahr. Laut den Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung bekommen somit Menschen, die aufgrund einer Behinderung auf EM-Rente angewiesen sind, einen monatlichen Betrag von rund 800 Euro und mehr ausgezahlt. Allerdings sind Behinderte keineswegs gezwungen, bei dem Eintritt in diese Rente mit ihrer Tätigkeit gänzlich aufzuhören, sondern können weiterhin in ihrer Werkstätte arbeiten, sofern sie dies möchten.

Vor- und Nachteile

Das Konzept der EM-Rente bringt einiges an wünschenswerten Vorteilen mit sich, sofern die Antragstellung und Bewilligung reibungslos läuft. Im Folgenden sind mehrere Vor- und Nachteile aufgeführt, welche dieses Rentenkonstrukt so mit sich bringt.

Vorteile

  • Sobald man aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr berufstätig sein kann, werden finanzielle Mittel zum Leben bereitgestellt, auch ohne Erreichen des Renteneintrittsalters.
  • Sobald eine Berufsunfähigkeit von 50 % festgestellt wird, werden 100 % der zuvor vereinbarten finanziellen Leistungen erbracht.
  • Auch rückwirkend bekommt man gleich vom ersten Rententag an Geld.
  • Von vielen Versicherern werden auch dann schon Leistungen erbracht, wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit besteht, ohne dass dabei eine Erwerbsunfähigkeit offiziell festgestellt wurde.
  • Man wird von Versicherern nicht erst auf einen Beruf verwiesen, den man überhaupt nicht ausüben möchte.

Nachteile

  • Die meisten Versicherer zahlen nicht mehr aus, als sie unbedingt müssen. Nicht selten versuchen Versicherungsanbieter zunächst intern, alle möglichen Rechnungen und Untersuchungen anzustellen, um den Anspruch der Versicherungsnehmer auf finanzielle Leistungen so klein wie möglich zu halten. Viele Antragsteller berichten beispielsweise davon, dass sie die Rente nur zum Teil bewilligt bekommen, obwohl sie ihrer Rechnung nach eigentlich den vollen Anspruch darauf hätten. Dementsprechend kann so eine Angelegenheit auch gerne mal in rechtliche Auseinandersetzungen münden.
  • Viele Menschen definieren sich zu einem Großteil über ihren Beruf. Sobald diese Menschen in Rente gehen, fühlen sie sich häufig, als würde ein immens großer Teil vom Sinn ihres Lebens von einem Tag auf den anderen wegbrechen. Und da EM-Rentner oft lange vor ihrem eigentlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen, kann dieses Gefühl der Leere sie schon um einiges früher überkommen.
  • Man ist finanziell nicht mehr gänzlich unabhängig. Stattdessen ist man auf die monatliche Auszahlung der Rente angewiesen, was für manche auch eine seelische Belastung sein kann.

Fazit

In sehr vielen Ländern auf der Welt wären die Menschen extrem froh darüber, wenn es bei ihnen das Modell der Erwerbsminderungsrente geben würde. Die EM-Rente ist ein Sicherheitsnetz, welches auch den Menschen ein zuverlässiges Einkommen bieten soll, die aufgrund diverser gesundheitlicher Probleme schon vor dem Beginn ihrer Altersrente keinen Beruf mehr ausüben können. Zwar ist im Einzelfall selbst die Auszahlung der vollen EM-Rente noch keine Garantie auf ein sicheres Überleben, aber sie kann trotzdem einen enormen Teil dazu beitragen, dass man auch als Erwerbsunfähiger langfristig über die Runden kommt – auch wenn man dafür in vielen Fällen auf bürokratischer Ebene ein bisschen kämpfen muss.

Sind sind plötzlich Rentner? Dann erwarten Sie auf diesem Blog spannende Tipps & Tricks, mit denen Sie Ihren Ruhestand noch besser meistern können, sowie inspirierende Beiträge für Ihre neu gewonnene Freizeit! Ob spannende Reiseempfehlungen, Tipps für den Alltag oder allgemeine Wirtschaftsthemen – hier fassen wir Wichtiges für Sie zusammen!